Die Wanderarbeitnehmerverordnung (EWG) Nr. 1408/71
Résumé
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein wichtiges Ziel der Römischen Verträge ist es, die Hindernisse für die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft zu beseitigen. Um jedoch eine grenzüberschreitende Mobilität zu gewährleisten, müssen Maßnahmen der sozialen Sicherheit erlassen werden, welche ermöglichen, dass die EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland arbeiten und wohnen, ihre sozialen Rechte nicht teilweise oder vollständig einbüßen. Auf Grundlage des Artikels 42 EGV wurden im Bereich der Sozialpolitik Koordinierungsregeln erlassen, damit die Arbeitnehmerfreizügigkeit nun hindernislos verwirklicht werden konnte. Ein Beispiel hiefür ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern ("Wanderarbeitnehmerverordnung“). Diese Verordnung soll den Personen in der Gemeinschaft umfassende Freizügigkeit gewährleistet, indem sie sozialrechtliche Nachteile beseitigt, die aufgrund der Mobilität innerhalb Europas hervorgerufen werden.
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