Die 5%-Sperrklausel. Verfassungsrechtliche Bedenken und gängige Rechtfertigungen Ebook Tooltip Ebooks kunnen worden gelezen op uw computer en op daarvoor geschikte e-readers.
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Auteur:
Tim Kirchner
- Duits
- E-book
- 9783638281270
- 07 juni 2004
- 18 pagina's
- Adobe ePub
Samenvatting
[...]
Ausgangspunkt und somit der Beginn jedweder Diskussion um die 5%-
Sperrklausel ist die nichtvorhandene verfassungsrechtliche Ermächtigung, die
der Parlamentarische Rat2 1949 noch als notwendig erachtet hatte.3
Auch die Einführung des 'gemeindeutschen Satzes', welcher ein Quorum4 von
maximal 5% festlegte, konnte nicht dafür sorgen, dass die Sperrklausel als
fester Bestandteil des deutschen Wahlgesetzes in allen Bevölkerungskreisen
akzeptiert wurde.
Zur Rechtfertigung der Sperrklausel werden häufig die selben Argumente
vorgebracht. In jeder Konsolidierung des Urteils zur Rechtmäßigkeit der
Sperrklausel betonte das Bundesverfassungsgericht die Gefahr der
'Splitterparteien'. Sowohl die Verhältnisse zu Zeiten der Weimarer Republik als
auch die Garantie für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments werden oft als
Rechtfertigungsgründe für die Sperrklausel ins Feld geführt.
Diese und andere Gründe bedürfen einer genaueren Betrachtung ihrer
Argumentationsweise und es wird sich zeigen, dass die genannten
Begründungen zu einseitig und teilweise auch falsch sind.
Diese Arbeit wird einen kurzen Abriss über die 'Entstehung' der Sperrklausel im
deutschen Wahlrecht liefern und sich anschließend mit den in der heutigen Zeit
noch immer aktuellen kontroversen Meinungen und Fragen beschäftigen.
2 Der Parlamentarische Rat ist die '[...] zur Ausarbeitung des Grundgesetzes am 1.9.1948
zusammengekommene Versammlung, die aus 65 von den elf Landtagen der Westzonen
gewählten Abgeordneten bestand, zu denen fünf Vertreter Berlins mit beratender Stimme
hinzukamen. [...] Präsident des Parlamentarischen Rats war der spätere Bundeskanzler K.
Adenauer (CDU).' Schmidt. Seite 692
3 Hierauf wird in Punkt 2 (Die 5%-Sperrklausel) noch näher eingegangen.
4 Quorum '(von lat. Quorum = derer, von denen), die satzungsrechtlich oder gesetzlich
vorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder oder abgegebener Stimmen,
die zur Beschlussfähigkeit einer Vereinigung [...] führen' Schmidt. Seite 787.
Bezogen auf Wahlen bedeutet dies, dass nur Parteien am Verhältnisausgleich teilnehmen
können, die ein bestimmtes Quorum von vorher festgelegter Höhe erreicht haben.
Ausgangspunkt und somit der Beginn jedweder Diskussion um die 5%-
Sperrklausel ist die nichtvorhandene verfassungsrechtliche Ermächtigung, die
der Parlamentarische Rat2 1949 noch als notwendig erachtet hatte.3
Auch die Einführung des 'gemeindeutschen Satzes', welcher ein Quorum4 von
maximal 5% festlegte, konnte nicht dafür sorgen, dass die Sperrklausel als
fester Bestandteil des deutschen Wahlgesetzes in allen Bevölkerungskreisen
akzeptiert wurde.
Zur Rechtfertigung der Sperrklausel werden häufig die selben Argumente
vorgebracht. In jeder Konsolidierung des Urteils zur Rechtmäßigkeit der
Sperrklausel betonte das Bundesverfassungsgericht die Gefahr der
'Splitterparteien'. Sowohl die Verhältnisse zu Zeiten der Weimarer Republik als
auch die Garantie für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments werden oft als
Rechtfertigungsgründe für die Sperrklausel ins Feld geführt.
Diese und andere Gründe bedürfen einer genaueren Betrachtung ihrer
Argumentationsweise und es wird sich zeigen, dass die genannten
Begründungen zu einseitig und teilweise auch falsch sind.
Diese Arbeit wird einen kurzen Abriss über die 'Entstehung' der Sperrklausel im
deutschen Wahlrecht liefern und sich anschließend mit den in der heutigen Zeit
noch immer aktuellen kontroversen Meinungen und Fragen beschäftigen.
2 Der Parlamentarische Rat ist die '[...] zur Ausarbeitung des Grundgesetzes am 1.9.1948
zusammengekommene Versammlung, die aus 65 von den elf Landtagen der Westzonen
gewählten Abgeordneten bestand, zu denen fünf Vertreter Berlins mit beratender Stimme
hinzukamen. [...] Präsident des Parlamentarischen Rats war der spätere Bundeskanzler K.
Adenauer (CDU).' Schmidt. Seite 692
3 Hierauf wird in Punkt 2 (Die 5%-Sperrklausel) noch näher eingegangen.
4 Quorum '(von lat. Quorum = derer, von denen), die satzungsrechtlich oder gesetzlich
vorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder oder abgegebener Stimmen,
die zur Beschlussfähigkeit einer Vereinigung [...] führen' Schmidt. Seite 787.
Bezogen auf Wahlen bedeutet dies, dass nur Parteien am Verhältnisausgleich teilnehmen
können, die ein bestimmtes Quorum von vorher festgelegter Höhe erreicht haben.
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Inhoud
- Taal
- de
- Bindwijze
- E-book
- Oorspronkelijke releasedatum
- 07 juni 2004
- Aantal pagina's
- 18
- Ebook Formaat
- Adobe ePub
- Illustraties
- Nee
Betrokkenen
- Hoofdauteur
- Tim Kirchner
- Hoofduitgeverij
- Grin Verlag
Lees mogelijkheden
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Overige kenmerken
- Editie
- 1
- Extra groot lettertype
- Nee
- Studieboek
- Nee
EAN
- EAN
- 9783638281270
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